§ 1 Vertragsgegenstand, Zulassung

Mit den vorstehend genannten Lehrgängen wird das Ziel verfolgt, der TeilnehmerIn Kenntnisse zum Legasthenie- bzw. Dyskalkulietraining, dem Lerntraining oder auch dem Spielpädagogischen Training, sowie dem erlebnisorientierten Resilienztraining (je nach gewähltem Lehrgang) zu vermitteln. Diese bilden die Grundlage für eine selbständige Trainertätigkeit in den genannten Bereichen. Die Kurse schließen mit einem Zertifikat oder Diplom ab. Voraussetzung für den erfolgreichen Abschluss eines Diplomlehrgangs ist das vollständige Erarbeiten der gelieferten Videos und Lehrbriefe sowie die 100%-ige Anwesenheit bei den Praxistagen Praxistagen und die Teilnahme an den virtuellen Klassenzimmern (die Termine dafür werden bekanntgegeben). Die Praxistage müssen nicht am Ende der Ausbildung stehen, sie können auch vorgezogen werden. Die frühest mögliche Teilnahme kann mit der Lehrgangsleitung abgesprochen werden. Die weiteren e-Learning-Kapitel bleiben auch nach den Praxistagen zumindest für ein Jahr geöffnet. Dann muss eine neuerliche Anmeldung zum e-Kurs erfolgen.

Für die Lehrgangsteilnahme werden Vorkenntnisse der LehrgangsteilnehmerIn im Bereich Pädagogik oder in einschlägigen therapeutischen Berufen (Ergotherapie, Logopädie) oder Nachhilfe vorausgesetzt. Als Mindestvoraussetzung gilt Volljährigkeit und eine abgeschlossene Berufsausbildung. Im Einzelfall wird für Quereinsteiger auf Basis der Lebenslaufs und des Motivationsschreibens, die vor Vertragsabschluss vorliegen müssen, von der Leitung des Bildungsträgers über eine Zulassung entschieden.

Lernen mit Pferden ist als Erwachsenenbildungsträger mit hohem Niveau nach LQW® und öcert qualitätstestiert.

§ 2 Lieferung des Lehrmaterials, Termine

In der Online-Phase des Lehrgangs erhält die TeilnehmerIn Zugang zu allen Kapiteln des jeweiligen Lehrgangs. Diese werden selbständig erarbeitet. Die Selbstlernkontrolle kann bei den Einzelkursen über Multiple Choice – Quiz erfolgen. Bei manchen Diplomlehrgängen gibt es auch Fragenkataloge, die die Teilnehmenden selbständig erarbeiten. Anlässlich der wöchentlich stattfindenden “Virtuellen Klassenzimmer”, zu denen sich die Teilnehmenden anmelden können, werden die Fragenkataloge von den Vortragenden besprochen.  Die Arbeiten einzelner Teilnehmender werden dabei nicht besprochen. Es liegt in der Eigenverantwortung der Lernenden, sich auf die Virtuellen Klassenzimmer vorzubereiten. Dies gilt nur für den Diplomlehrgang zum Lern- und legasthenie-/Dyskalkulietraining. Bei allen anderen Diplomlehrgängen gibt es wie im übrigen Kursangebot Multiple-Choice-Quiz oder keine Selbstlernkontrolle. 

Für Diplomlehrgänge mit Praxistagen: Die durchschnittliche Lehrgangsdauer ist eine ungefähre Zeitvorgabe. Es besteht die Möglichkeit auf Verlängerung, ein rechtzeitiges Ersuchen um Verschiebung der Praxistage ist jedoch aus organisatorischen Gründen notwendig (spätestens 6 Wochen vorher – in begründeten Einzelfällen, zB durch attestierte Krankheit, gibt es jedoch immer die Möglichkeit des Verschiebens).

§ 3 Teilnahmegebühren

  • Die TeilnehmerIn schuldet die am Angebot genannten Gesamtkosten (Teilnahmegebühren).
  • Im Falle einer Ratenzahlung ist vor Beginn der Ausbildung eine Anzahlung in Höhe von € 500,- zu leisten. In weiterer Folge kann sich die TeilnehmerIn zwischen einer Ratenzahlung von 2 – 5 Monatsraten des jeweiligen Restbetrages (also Gesamtpreis abz. Anzahlung) abhängig vom Lehrgang (s. Punkt (7) Zahlungsart) entscheiden. Bei Ratenzahlung fallen folgende einmalige Bearbeitungsgebühren in Höhe von € 80,– an. 
  • Über die genannten Teilnahmegebühren hinaus entstehen der TeilnehmerIn keine zusätzlichen Kosten.
  • Allfällige Bankgebühren bei Überweisung werden von der Teilnehmerin übernommen.
  • Alle geschuldeten Zahlungen werden von der Teilnehmerin an das auf der Rechnung aufscheinende Bankkonto überwiesen. Zur besseren Überprüfbarkeit der Zahlungseingänge erstellt die Teilnehmerin einen Zahlungsplan (Seite 9)

§ 4 Kündigung

  • Dieser Vertrag kann von der TeilnehmerIn jederzeit vor Erhalt des Zugangs zum Online-Lehrgang gekündigt werden. Die Gesamtzahlung bei Einmalerlag bzw. die Anzahlung in Höhe von € 500,–, nach deren Eingang die Zugangsvoraussetzungen geschaffen sind, ist innerhalb von 14 Tagen nach Unterfertigung dieses Vertrags und nach Erhalt der Rechnung zu entrichten.
  • Die Kündigung muss schriftlich per Post erfolgen.
  • Bereits bezahlte Gebühren vor der Kündigung werden rückerstattet unter Einbehaltung einer Bearbeitungsgebühr in Höhe von € 35,– .
  • Eine Kündigung nach Einstieg in den Online-Lehrgang ist nicht mehr möglich.

Es wird ausdrücklich zur Kenntnis gebracht, dass das Rücktrittsrecht lt. Widerrufsbelehrung (Seite 6) erlischt, wenn die Online-Kurse vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist abgerufen werden (§18 Abs 1Z1 und Z 11 FAGG)

  • Das Recht des Veranstalters, diesen Vertrag jederzeit aus wichtigen Gründen (zB attestierte schwere Krankheit) zu kündigen, oder aber den geplanten Praxistermin zu verschieben, bleibt unberührt. Im Übrigen wird eine Kündigung für beide Vertragsteile ausgeschlossen.

ACHTUNG: Mindestens 4 TeilnehmerInnen bei den Praxistagen erforderlich! Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Praxistage gegebenenfalls zeitgerecht (2 Monate vor dem Termin) abzusagen oder zu verschieben. Der TeilnehmerIn werden in diesem Fall andere Praxistermine zur Auswahl gestellt.

§ 5 Wirksamkeit von Vertragsbestimmungen, Gerichtstand

  • Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Das gilt auch für die Aufhebung und Änderung des Schriftformerfordernisses selbst. Es ist aber eine Mail-Dokumentation ausreichend.

 

  • Für Streitigkeiten aus diesem Vertrag oder über das Bestehen dieses Vertrages ist das Gericht zuständig, in dessen Bezirk die TeilnehmerIn ihren Gerichtsstand hat.