Welchen Abschluss habe ich denn nach der Ausbildung und wie darf ich rechtlich einwandfrei damit arbeiten?

Diese Frage wird uns – ganz zu Recht – sehr oft gestellt und, wie alle anderen Fragen auch, beantworten wir sie gerne:

Die Ausbildung schließt mit einem Diplom ab (nicht-universitären Charakters!). Mit den Qualitäts-Zertifikaten (LWQ – deutsches Qualitätstestat, öcert, wba), wird „Lernen mit Pferden“ als Bildungsträger mit hohem Niveau anerkannt und unsere Absolventen haben die Sicherheit, eine Ausbildung genossen zu haben, die den offiziell anerkannten Qualitätsstandards entspricht. Tatsächlich fühlen wir uns den Erfordernissen, wie sie zB vom Bundesministerium für Bildung oder auch der BVL (Bundesverband Legasthenie Ö und D) an ein sinnvolles Legasthenietraining gestellt werden, verpflichtet. 

Rein rechtlich ist es so, dass ein Lern- oder Legasthenietrainer meist auf selbständiger Basis arbeitet und unter die sog. „Neuen Selbständigen“ oder in D und CH „Freie Berufe“ fällt (ein Angestelltenverhältnis gibt es eher selten). Da bräuchte man eigentlich gar keinen Nachweis, um die Tätigkeit beim Finanzamt anzumelden und gleich loszulegen. Es gibt in keinem deutschsprachigen Land eine Kammernregelung dazu. Leider tun das dann auch einige schlecht bis gar nicht ausgebildete Leute und dürfen das rein rechtlich auch. Umso mehr liegt es an der eigenen Ethik, dass man darauf schaut, das erforderliche Wissen zu erhalten. Und da sind wir, wie gesagt, sehr bemüht, die erforderliche Qualität zu bieten und unseren Lehrgangsteilnehmern während und auch nach der Ausbildung mit all unserem eigenen Wissen zur Verfügung zu stehen.